Viele Beschäftigte haben Vorurteile gegenüber Betriebsärzten. Sie glauben häufig, der Betriebsarzt verbündet sich mit dem Arbeitgeber und halte sich nicht immer an die Schweigepflicht. Ein aktueller Beschluss der Bundesregierung zur Veränderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) soll die Rolle der Betriebsärzte stärken.
Grundsätzlich dürfen in Arbeitsräumen nur so viele brennbare Stoffe gelagert werden, wie sie für den Fortgang der Arbeit unbedingt notwendig sind (Minimierungsgebot beachten). Maximum ist der Bedarf eines Tages.
Minimierung des Schadens bei Augenverätzungen
Augenverätzungen sind eine nicht zu unterschätzende Gefahr am Arbeitsplatz, die durch das Tragen einer Schutzbrille vermieden werden können. Wenn es dennoch zu einer Augenverätzung kommt, ist schnelles und richtiges Handeln enorm wichtig.
In vielen Branchen gehört das Heben und Tragen schwerer Gegenstände oder Personen zur täglichen Routine. Rücken und Gelenke sind hierbei dauerhafte belastet. Diese permanente Überbeanspruchung kann durch Unterweisung für korrektes Heben und Tragen erheblich gemindert werden.
